Als Nissan Partner halten wir, was wir versprechen. Heute, morgen und übermorgen. Als Kunde von Nissan können Sie sich darauf verlassen, dass wir offen, ehrlich und aufrichtig sind und uns um Ihre Anliegen, Fragen und Wünsche kümmern.
WIR HALTEN SIE MOBIL*Wenn Ihr Nissan für eine Reparatur oder Wartung länger als eine Stunde in der Werkstatt eines Nissan Partners bleibt, erhalten Sie von diesem bei Verfügbarkeit einen Ersatzwagen gegen eine Leihgebühr ab € 29,-*. Alternativ bietet Ihnen Ihr Nissan Partner eine andere flexible Lösung an.** Ihr Nissan Partner berät Sie gern. |
PREISVERSPRECHEN*
Voraussetzungen, die das Angebot erfüllen muss: Das Angebot ist nicht älter als 7 Kalendertage. Es ist mit unserem 1:1 vergleichbar. Es liegt uns in schriftlicher Form vor. Es basiert ausschließlich auf Nissan Originalteilen bzw. Nissan Originalzubehör. Es beinhaltet die Kosten für die Montageleistungen. |
NISSAN ASSISTANCE: IHRE PANNEN- und UNFALLHILFE*
Weitere Infos zu Nissan Assistance finden Sie hier. |
KOSTENLOSER FAHRZEUGCHECK*
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Egal wo, egal wann und egal was – rufen Sie uns einfach an:
Wir und unsere Nissan Partner halten, was wir versprechen. Heute, morgen und übermorgen. Als Kunde von Nissan können Sie sich darauf verlassen, dass wir offen, ehrlich und aufrichtig sind und uns um alle Anliegen, Fragen und Wünsche kümmern – jederzeit.
**Ausgenommen sind Karosserie-, Lack- und/oder Unfallreparaturen.
*¹ Die angegebenen NEFZ-Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Modelle sind bereits WLTP-homologiert. Die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach der neu eingeführten Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt. Diese Werte wurden nach den geltenden Vorschriften zurückgerechnet und werden nach NEFZ-Standard ausgewiesen, um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.
*² Werte gemäß WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure), NEFZ-Werte liegen für dieses Fahrzeug nicht vor. Bei WLTP handelt es sich um ein neues, realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.